Vorschriften für Prüfungsfreie E-Roller (PDF-Datei)
E-Roller – was Sie über das Thema Zulassung in der Schweiz wissen sollten
Elektroroller sind ein echtes Trendthema, das die Mobilitätsbranche aufmischt. Mit dem Roller kommen Sie schnell und entspannt durch den Stadtverkehr, fahren an Hindernissen wie Baustellen elegant vorbei und müssen sich um die Parkplatzsuche keine Gedanken machen. Die flotten Zweiräder laufen im Vergleich zu klassischen Motorrädern und Motorrollern angenehm leise. Und einer der grössten Vorteile ist zweifellos die Umweltfreundlichkeit dieser Fahrzeuge. Sie stossen kein schädliches CO² aus. Wer über den Kauf eines Elektrorollers nachdenkt, sollte sich unbedingt damit beschäftigen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Sie mit Ihrem E-Roller legal auf der Strasse unterwegs sein dürfen.
Nur wenige Menschen wissen, dass sich so manches günstige Discounter-Angebot als Falle herausstellt, weil das vermeintliche Schnäppchen für die Nutzung auf Schweizer Strassen gar nicht zugelassen ist.
Auf jeden Fall lohnt es sich, das Kleingedruckte zu beachten. Hier wird meist genau aufgeführt, für welchen Gebrauch der Elektroroller empfohlen wird.
Brauchen Elektroroller eine Zulassung?
Wenn Sie einen E-Roller kaufen, müssen Sie mit dem Fahrzeug nicht zu einer Zulassungsstelle fahren. Da die angesagten Roller aber juristisch als „Leicht-Motorfahrräder“ gelten, müssen Sie eine Reihe von Kriterien erfüllen. Andernfalls drohen Ihnen im Fall einer Verkehrskontrolle empfindliche Strafen. Achten Sie beim Kauf deshalb besonders auf die folgenden Punkte:
• An beiden Rädern müssen Bremsen vorhanden sein.
• Das Fahrzeug muss vor und hin mit Licht ausgestattet sein und eine Glocke besitzen.
• Ohne Tretunterstützung darf der Elektroroller eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Stundenkilometer erreichen, mit Tretunterstützung sind es bis 25 km/h. Eine Kulanz von 1-2 Stundenkilometer wird in der Regel nicht beanstandet.
• Die Motorleistung darf höchstens 500 Watt / 48 Volt betragen.
Wer einen E-Scooter oder -Roller fahren darf
Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters oder -Rollers beträgt in der Schweiz 14 Jahre. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahre müssen den Führerausweis G oder M besitzen, der auch als Töffli-Ausweis bekannt ist. Hierzu ist die Prüfung Kat. M bis 16 Jahren erfolgreich zu absolvieren. Über Sechzehnjährige müssen keinen Führerausweis besitzen.
Auch wenn das Tragen eines Helms nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird es zum Schutz vor schweren Kopfverletzungen dringend empfohlen.
Da Elektroroller laut Schweizer Strassenverkehrordnung Velos gleichgestellt sind, sollen sie auf Fahrradwegen genutzt werden. In Fussgängerzonen mit der Beschilderung „Velofahren gestattet“ dürfen sie ebenfalls im Schritttempo unterwegs sein. Das Fahren auf dem Trottoir ist dagegen streng untersagt.