Allgemeines Retouren Reglement für Handelspartner der e-drive24 GmbH
1. Geltungsbereich
Die Bedingungen zur Rücknahme oder zum Austausch des Kaufgegenstandes durch e-drive24 GmbH (nachfolgend «Retouren») sind Bestandteil der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» und treten per 01.01.2023 in Kraft.
2. Allgemeines
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Retouren. Ein Retouren Wunsch muss vorgängig der e-drive24 GmbH gemeldet werden (Retouren Antrag).
Die Entscheidung über eine kostenpflichtige oder kostenfreie Rücknahme des Kaufgegenstandes sowie die Rückerstattung eines bezahlten Einstandspreises, obliegt e-drive24 GmbH. Die e-drive24 GmbH autorisiert den Retouren-Antrag oder lehnt diesen ab.
Ersatzteile und Zubehör müssen, nach vorheriger Freigabe durch die e-drive24 GmbH, per Post oder persönlich an e-drive24 GmbH retourniert werden.
3. Übergang von Nutzen und Gefahren
Nutzen und Gefahr gehen mit der Anlieferung des Kaufgegenstandes von e-drive24 GmbH auf den Handelspartner über, bei Selbstabholung mit der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Verladung ab Lager von e-drive24 GmbH.
4. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Bei Eintreffen beim Handelspartner ist der Kaufgegenstand anhand der vorgängig
zugestellten Auftragsbestätigung zu überprüfen und der Lieferschein zu unterschreiben (Camion).
Mangelhafte Lieferungen (fehlende oder falsche Ware) und Transportschäden sind
umgehend auf der Lieferscheinkopie, welche für den Spediteur unterschrieben werden muss,
zu vermerken. Gleichzeitig muss die e-drive24 GmbH über die Beanstandung informiert werden.
Die Pflicht zur Kontrolle des Kaufgegenstandes besteht auch bei Direktlieferungen. In
solchen Fällen muss e-drive24 GmbH bei Auftragsvergabe, spätestens aber zwei Tage vor der
Anlieferung, den Namen und die Handy-Nummer der Person mit, welche die Lieferung
annehmen und überprüfen wird, mitgeteilt werden.
5. Welche Produkte können an E-drive24 GmbH retourniert werden
Es können nur Produkte, Zubehör oder Ersatzteile mit Anspruch auf Gutschrift retourniert
werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Lieferungen, die nicht länger als 2 Monate zurückliegen
- Originalverpackung wurde nicht geöffnet oder beschädigt
- Keine B-Ware oder Abverkaufsware
- Keine Sonderanfertigungen
- Warenwert beträgt mehr als CHF 40.-
6. Arten von Retouren
Grundsätzlich wird zwischen folgenden Arten von Retouren unterschieden:
- Verschulden für mangelhafte Lieferung liegt bei e-drive24 GmbH
- Fehllieferungen infolge fehlerhafter Bestellung des Handelspartners
- Transportschaden
- Nachträglich festgestellter Mangel
- Technischer Defekt
6.1. Verschulden für mangelhafte Lieferung liegt bei e-drive24 GmbH
Liegt das Verschulden für die mangelhafte Lieferung bei e-drive24 GmbH und sind die unter Ziff. 5 aufgeführten Bedingungen erfüllt, wird die Ware zu 100% (vom verrechneten Verkaufspreis) dem Handelspartner gutgeschrieben. e-drive24 GmbH trägt die Kosten der Abwicklung.
6.2. Fehllieferungen infolge fehlerhafter Bestellung des Handelspartners
Liegt eine fehlerhafte Bestellung des Handelspartners vor und sind die unter Punkt 5
erwähnten Bedingungen erfüllt, werden bei der Gutschrift der Ware folgende Beträge
abgezogen:
• Ersatzteile und Zubehör: 20% vom Faktura Wert
• Fahrzeuge (e-Roller und E-Scooter): Fr. 120.00/Stück vom Faktura Wert
Die Gutschriftsreduktion dient zur Deckung der Umtriebskosten für die Abwicklung.
Annullationen von Bestellungen nach 10:00 Uhr am Vortag der Lieferung gelten als
Verschulden des Handelspartners und werden mit CHF 60.- belastet.
6.3. Transportschaden
Wird bei der Anlieferung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser umgehend auf dem
unterschriebenen Lieferschein zu vermerken und spätestens am Folgetag der Lieferung an
die e-drive24 GmbH zu melden.
Postpakette mässen bei der Übernahme auf sichtbare Schäden geprüft werden und im Bedarfsfall von der Post vermerkt werden.
e-drive24 GmbH organisiert daraufhin den Austausch.
Wurde auf Wunsch des Handelspartners die Anweisung „Ware ohne Unterschrift abladen“
auf dem Lieferschein vermerkt oder wurde die Ware im e-drive24 GmbH Lager selbst abgeholt, können keine Transportschäden geltend gemacht werden.
6.4. Nachträglich festgestellter Mangel
Wird beim Auspacken der Ware ein Mangel festgestellt, ist dieser umgehend der e-drive24 GmbH zu melden. Als nachträglich festgestellte Mängel gelten Schäden, welche bei der Anlieferung nicht sichtbar waren. Schäden, welche offensichtlich schon bei der Anlieferung erkennbar waren, können nachträglich nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden. Für Geräte, welche eingebaut wurden, können nur noch Mängel im Rahmen der Produktegarantie von e-drive24 GmbH geltend gemacht werden (vgl. Ziff. 6.5).
Der e-drive24 GmbH entscheidet über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls einen Preisnachlass (vom verrechneten Verkaufspreis).
e-drive24 GmbH behält sich vor, den Sachverhalt zu überprüfen.
Ist der Schaden durch den Handelspartner oder Dritte entstanden, ist der Schaden vom Handelspartner dessen Haftpflichtversicherung zu melden. Diese Produkte werden von e-drive24 GmbH nicht zurückgenommen.
6.5. Technischer Defekt
Wird bei der Inbetriebnahme der Ware ein technischer Defekt festgestellt, ist dieser umgehend der e-drive24 GmbH zu melden. e-drive24 GmbH stellt daraufhin im Rahmen der Garantiegewährleistung die Reparatur oder den Austausch des Geräts sicher.
Wurde der Schaden durch unsachgemässen Einbau oder Anschluss verursacht, verrechnet e-drive24 GmbH die entstehenden Reparatur-Kosten dem Händler.
7. Sonstige Schadenersatzansprüche
Ansprüche des Handelspartners auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen oder Mehraufwand, sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt per 01.01.2023 in Kraft. Es ersetzt alle bisherigen Regelungen
und Weisungen. Die e-drive24 GmbH behält sich die Auflösung oder die Abänderung dieses
Reglements ausdrücklich vor.