Mit Führerschein A1/45
Fahrspass, aber sicher – E-Roller mit Führerschein A1/45
Während viele E-Roller-Modelle in der Schweiz von allen Menschen über 16 Jahre ohne Führerschein gefahren werden dürfen, gibt es einige Ausnahmen. mehr
Hier im Shop werden einige E-Roller angeboten, für die Kandidatinnen und Kandidaten der Altersgruppe 1b 15 Jahren einen Führerschein A1/45 benötigen. Um welche Modelle geht es genau? Mindestens 15 Jahre alte Personen dürfen ein E-Roller-Modell ohne Seitenwagen fahren (auf das gelbe Kontrollschild achten), wenn das Zweirad maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum besitzt, die maximale Leistung 4 Kilowattstunden nicht überschreitet und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern nicht überschritten wird. Bei einer höheren Maximalgeschwindigkeit und mehr Volumen muss der E-Roller mit Führerschein A1/45 gefahren werden.
Elektromobilität und Sicherheit im Strassenverkehr
Wer sich fragt, was er ausserdem tun kann, um den Fahrspass auf dem E-Roller mit Führerschein A1/45 möglichst sicher zu gestalten, sollte sich an einen einfachen Tipp halten: einen Helm tragen. Auch wenn im Schweizer Strassenverkehr das Tragen eines Helms bei der Fahrt mit dem Elektroroller keine Pflicht ist, sind Helme ein wichtiger Schutz gegen Kopfverletzungen. Weitere Informationen finden Sie in der Produktbeschreibung und in den Produkt-Details. Unser kompetentes und geschultes Team beraten Sie gerne in unserer Ausstellung in Regensdorf. Folgende Dienstleistungen sprechen für e-drive24: Ausstellung Werkstatt Probefahrt Ersatzeillager Zubehör Batterie-Servicezurück
Fahrspass, aber sicher – E-Roller mit Führerschein A1/45
Während viele E-Roller-Modelle in der Schweiz von allen Menschen über 16 Jahre ohne Führerschein gefahren werden dürfen, gibt es einige Ausnahmen. mehr
Hier im Shop werden einige E-Roller angeboten, für die Kandidatinnen und Kandidaten der Altersgruppe 1b 15 Jahren einen Führerschein A1/45 benötigen. Um welche Modelle geht es genau? Mindestens 15 Jahre alte Personen dürfen ein E-Roller-Modell ohne Seitenwagen fahren (auf das gelbe Kontrollschild achten), wenn das Zweirad maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum besitzt, die maximale Leistung 4 Kilowattstunden nicht überschreitet und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern nicht überschritten wird. Bei einer höheren Maximalgeschwindigkeit und mehr Volumen muss der E-Roller mit Führerschein A1/45 gefahren werden.
Elektromobilität und Sicherheit im Strassenverkehr
Wer sich fragt, was er ausserdem tun kann, um den Fahrspass auf dem E-Roller mit Führerschein A1/45 möglichst sicher zu gestalten, sollte sich an einen einfachen Tipp halten: einen Helm tragen. Auch wenn im Schweizer Strassenverkehr das Tragen eines Helms bei der Fahrt mit dem Elektroroller keine Pflicht ist, sind Helme ein wichtiger Schutz gegen Kopfverletzungen. Weitere Informationen finden Sie in der Produktbeschreibung und in den Produkt-Details. Unser kompetentes und geschultes Team beraten Sie gerne in unserer Ausstellung in Regensdorf. Folgende Dienstleistungen sprechen für e-drive24: Ausstellung Werkstatt Probefahrt Ersatzeillager Zubehör Batterie-Servicezurück
